Herzlich willkommen!Prozess oder alternative Streitbeilegung? | Was Recht kostet. | Bankovic und Varvarin.Soldaten sind Moerder? | Grenzen der Pressefreiheit. | Grenzen des Urheberrechtes. | Vaeter und Muetter. | Gemeinsame Berufungen. | Uebergabe oder Wegnahme?Certain Property (Liechtenstein v. Germany).Haus mit Remise (Anfahrt).

Die Rechtsschutzversicherung ist immer am billigsten.

Ein Vergleich ist immer billiger als ein verlorener Prozess.



Streitigkeiten sollten Sie nach Moeglichkeit vermeiden oder doch jedenfalls alternativ beilegen.

Lassen Sie sich vorbeugend beraten. Dabei muss es noch nicht einmal um Rechtsstretigkeiten gehen. Eine solche vorbeugende Beratung lohnt sich nicht nur fuer nachhaltig wirtschaftende Unternehmen, sondern auch fuer Nachbarn und Geschwister, zum Beispiel im herannahenden Erbfall. Oft reicht schon ein Gespraech.

Ab einem Streitwerk von 5000 Euro ist schon in erster Instanz das Landgericht zustaendig und es herrscht Anwaltszwang.

Der jenige, der den Prozess verliert, muss ihn auch bezahlen. Dabei richten sich die Kosten fuer das Gericht und gegebenenfalls auch zwei Anwaelte nach dem Streitwert. Der steigt in Stufen. Im Falle eines Vergleichs erhaelt der eigene Annwalt zwar eine zusaetzliche Gebuehr, das Gericht aber weniger und der Gegenanwalt nichts.

Warten Sie nicht, bis es zu spaet ist!!








 

 

 

 

 

 

 






 

 


 

 

 


In den USA gibt es keine Gebuehrenordnung und jeder zahlt seinen Anwalt selbst.